Die Verordnung über den Schularztdienst im Kanton St. Gallen schreibt vor, dass jede Schülerin / jeder Schüler während der obligatorischen Schulzeit dreimal durch einen Arzt untersucht werden muss, nämlich am Ende der Kindergartenzeit, in der 5. Klasse und beim Schulaustritt.
Die Eltern / Erziehungsverantwortlichen von Kindern, die in den erwähnten Altersgruppen sind, erhalten durch die Schulverwaltung rechtzeitig ein Meldeblatt. Sie werden aufgefordert, mit dem Haus- oder Kinderarzt frühzeitig einen Untersuchungstermin abzumachen. Nach Rücksendung des Formulars an die Schulverwaltung werden die Unterlagen direkt an den gewählten Arzt weitergeleitet.
Der Privatarzt wird die Schülerinnen / die Schüler gemäss den Vorgaben des St. Gallischen Schularztdienstes untersuchen und notwendige Impfungen mit dem Einverständnis der Eltern / Erziehungsverantwortlichen durchführen. Er bestätigt den Untersuch und die Impfungen auf dem Meldeblatt und leitet es an die Schulverwaltung weiter. Die Kosten einer Untersuchung durch den Privatarzt sind durch die Eltern / Erziehungsverantwortlichen selbst zu tragen.
Die kantonal geltende Verordnung über den Schularztdienst schreibt vor, dass alle Schülerinnen und Schüler während der obligatorischen Schulzeit untersucht werden müssen. Diejenigen Kinder, welche nicht für eine Untersuchung bei einem Privatarzt angemeldet sind, werden dem zuständigen Schularzt gemeldet. Der Schularzt wird diese Kinder direkt zum obligatorischen Untersuch aufbieten.
Der zuständige Schularzt ist:
Med. pract. Peter Codoni
Heerweg 2
9422 Staad
Tel. 071 855 55 88