Gemeinderat

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Der Gemeinderat setzt sich zusammen aus dem Gemeindepräsidenten, der Schulratspräsidentin sowie fünf weiteren Gemeinderäten.

Die Hauptaufgaben der Gemeindebehörde sind:

  • Vollzug der Beschlüsse der Bürgerschaft
  • Organisation und Führung der Verwaltung der Einheitsgemeinde
  • Bestellen der Kommissionen und Wahl des Personals
  • Rechtsetzung unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft
  • Antragstellung an Bürgerschaft (an Bürgerversammlung)
  • Vertretung der Gemeinde nach Aussen
  • Information der Bevölkerung

Mitglieder