Gemeindeversammlung
Gemäss den Bestimmungen in der Kantonsverfassung sowie dem Gemeindegesetz führen die Politischen Gemeinden jährlich mindestens eine Versammlung durch, an welcher die Bürgerschaft über Rechnung und Budget beschliessen kann.
Aufgaben
Die Politische Gemeinde Thal ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die oberste bzw. das höchste Gemium ist die Bürgerschaft (sogenannte Legislative).
Kompetenzen
Die Aufgaben und Kompetenzen der Bürgerschaft und des Gemeinderates ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen der Kantonsverfassung, des kantonalen Gemeindegesetzes und aus der Gemeindeordnung.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Bürgerversammlung ist zugelassen, wer in der Gemeinde Thal stimmberechtigt ist.
Gäste sind willkommen, jedoch nicht stimmberechtigt.