Ausweise
Alle Schweizer Staatsangehörigen haben Anspruch auf einen Ausweis je Ausweisart. Ausweise im Sinne dieses Gesetzes dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität.
Alle Schweizer Staatsangehörigen haben Anspruch auf einen Ausweis je Ausweisart. Ausweise im Sinne dieses Gesetzes dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität.